Die „BI gegen Umweltschäden durch Bahn e.V.“ hat der kommunalen Familie am oberen und unteren Mittelrheintal in einem Vortrag durch den Fachanwalt Matthias M. Möller Maßnahmen vorgeschlagen, die geeignet sind, sich gegen die erhöhte Lärmbelastung der Anwohner durch den Ausbau der Bahnlinien zum Hochleistungskorridor zu wehren.
Nachdem die Unterlagen der Veranstaltung auch den Räten vorgelegt wurden, traf sich die FWG-FBL zu deren Auswertung.
Für die kommunale Ebene ist vorgesehen, Flächennutzungspläne für gesundes Wohnen aufzustellen, um die Bahn zum Einhalten der Grenzwerte gemäß BImSchG zu zwingen. „Die FWG-FBL begrüßt die Bereitstellung juristisch geprüfter Musterbeschlüsse für die Kommunen“, so Holger Puttkamer, „damit ist den Kommunen eine einheitliche Rechtssicherheit gewährleistet.“
„Wir fänden es gut, wenn für Zivilklagen ein Musterbrief für die betroffenen Anwohner bereitgestellt werden würde, mit dem sie bei ihrer Rechtsschutzversicherung anfragen könnten, ob diese den Klageweg gegen die Bahn abdeckt, ggf. verbunden mit einer Musterklage“, fordert Heinz Scholl.
Die aktuell im Mittelrheintal stattfindende „freiwillige Lärmsanierung“ hat keinerlei Lärmgrenzwerte und Erschütterungsschutz zum Ziel, wie sie bei Bahnausbauten bei sogenannten „wesentlichen Änderungen“, vorgeschrieben sind. Es werden lediglich vereinzelte Maßnahmen durchgeführt, die nach den Verkehrszahlen von 2016 einen fragwürdig berechneten wirtschaftlichen Kosten-Nutzen-Faktor über 1 erreichen. Die weiter geplanten Steigerungen durch den Hochleistungsausbau finden somit beim Lärmschutz keinerlei Berücksichtigung. „Die ursprünglich geplanten Geländerausfachungen in der Altstadt Braubach, die auch ohne Beeinträchtigung der Gärten der Anwohner der Schloßstraße montiert werden könnten, wurden daher beispielsweise verworfen. Das Geländer sei dafür bereits statisch zu marode, eine Erneuerung aber nicht wirtschaftlich, aber nur auf Basis der Verkehrszahlen von 2016“, erfuhr Christian Maxeiner auf Rückmeldung der Bahn. „Das wirft generell die Frage auf, wie es um den Zustand und damit auch die Sicherheit des Bahndamms bestellt ist, über den schon bald ein Güter-Hochleistungskorridor führen soll“, so Maxeiner weiter.
Ein Antrag zur Akteneinsicht in die Prüfunterlagen nach dem Umweltinformationsgesetz an die DB InfraGO wurde nur sehr vage beantwortet, da es sehr viele einzelne, umfangreiche Akten seien. „Abschließend möchten wir Ihnen nochmals versichern, dass die DB InfraGO AG nach den anerkannten Regeln der Technik handelt und die Sicherheit des Eisenbahnbetriebs selbstverständlich zu jeder Zeit gewährleistet ist“, schreibt die Bahn dazu.
Zu einer erneuten Anfrage, dass auf das Recht zur Akteneinsicht bestanden wird, steht die Antwort noch aus.
Christian Maxeiner abschließend: „Würden in Braubach zumindest Geländerausfachungen und Unterschottermatten zum Einsatz kommen, würden die Anwohner ohne große sonstige Beeinträchtigungen deutlich entlastet werden. Nebenbei würden die abgefangenen Vibrationen auch noch den Bahndamm schonen, also die Bahn langfristig sogar profitieren.“
Insgesamt vermisst die FWG-FBL das gemeinsame Signal aus der Veranstaltung auf der „Elegance“ in Kamp-Bornhofen, dass der finale Schulterschluß zwischen den Bürgerinnen und Bürgern, der Bürgerinitiative und den Kommunen vollzogen wurde. „Dieser Schulterschluss ist für eine erfolgreiche Kampagne gegen den Bahnlärm unabdingbar“, so Uwe Bernd.