FWG/FBL Braubach-Loreley

Charlottenstr. 55
56338 Braubach


Tel.: 02627 / 970 111

FWG/FBL Vertreter kritisieren „Informationsstrategie“ der Verwaltung im Umgang mit den gewählten Ratsvertretern

Bei der Beratung und Beschlussfassung über Planungsaufträge zur Sanierung der VG-Turnhalle und des Kleinspielfeldes in Braubach in der vergangenen Ratssitzung sieht die FWG/FBL Fraktion das erlebte Verwaltungshandeln äußerst kritisch und fürchtet  für die Zukunft einen massiven Vertrauensverlust hinsichtlich der „Informationsstrategie“ der Verwaltung gegenüber den gewählten Ratsvertretern.

 

Die Ausgangslage:

Vor Eintritt in den Tagesordnungspunkt informierte Bürgermeister Werner Groß zunächst über einen Brief des Architekten Jürgen Trampert an ihn und die Fraktionsvorsitzenden, in dem dieser nachgefragt hatte, warum nur jeweils ein Planer eine Angebotsabfrage für diese Aufträge erhalten hatte.

In der folgenden Beratungen plädierte Fraktionssprecher Holger Puttkammer für das Einholen weiterer Angebote von Architekten und Ingenieuren aus dem Gebiet der neuen VG-Loreley, entsprechend der zuvor in der Fraktion gefassten Beschlüsse. “ … es gibt in der VG sicherlich noch mehr gute Planer, die ihre Leistungsfähigkeit unter Beweis stellen wollen“, so Puttkammer.

Im Laufe der Beratungen zeichnete sich eine deutliche Mehrheit für das Einholen weiterer Angebote ab. Deutlich wurde aber auch, dass hier die Verwaltung dagegen zu argumentieren schien. Die Verwaltung verwies auf enge Terminvorgaben und auf ein Telefongespräch mit dem Architekten Trampert im Nachgang zu seinem Brief und dass dieser am Telefon im Grunde sein „Angebot“ für die Leistungsphase 1 – 4 auf Grund von momentaner Arbeitsüberlastung mittlerweile zurückgezogen habe. Es bestehe aber weiterhin ein Interesse von Angebotsabgaben bei den späteren Leistungsphasen.

Diese Argumentation überzeugte aber die Mehrheit im Rat nicht.

Erst die Aussage der Verwaltung: „ … die HOAI habe sich geändert und daher würden bei einer späteren Vergabe zwischen 17 – 19 prozentige Steigerungen bei dem Architektenhonorar anfallen!“,  führte dann zu einer Sitzungsunterbrechung und danach zu einem einstimmigen Beschluss der Auftragsvergabe ausnahmsweise noch einmal aus Kostengründen zuzustimmen.

In einem Faktencheck per Smartphone im späteren Verlauf der Sitzung, hatte FWG/FBL Ratsmitglied Heinz Scholl festgestellt, dass die neue HOAI bereits seit dem 17. Juli 2013 in Kraft ist (s. Bundesgesetzblatt Nr. 37).

Das Angebot in der Beschlussvorlage stammte erst vom 4. Sept. 2013  – wurde also wohl auch schon nach neuer HOAI berechnet!

Hierzu kam noch die Aussage der Verwaltung – im Beisein des Bürgermeisters Werner Groß und FWG/FBL Fraktionssprechers Holger Puttkammer– gegenüber Scholl beim Verlassen der Ratssitzung unter Hinweis auf die gerade kurz zuvor  per Smartphone gegoogelte Information: „ … stimmt so nicht, gilt erst ab dem 19. September 2013 oder so ... “

 

Nachdem im Nachgang zur Ratssitzung die FWG/FBL Fraktion am nächsten Morgen durch eigene weitere Internetrecherchen bestätigt wurde, zieht sie vorläufig folgendes negatives Fazit:

 

Die Verwaltung hat mit der unzutreffenden Aussage die drohende Ablehnung der Beschlussvorlage „gedreht“!

Außerdem hat sich in einer Rückfrage zu dem zwischen Architekt J. Trampert und der Verwaltung geführten Gespräch am folgenden Tag auch noch herausgestellt, dass dieses ebenfalls nicht vollständig gegenüber dem Rat wiedergegeben wurde. Der Architekt erklärte: „… er habe nicht auf die Leistungsphasen 1 – 4 wegen Arbeitsüberlastung verzichtet, sondern nur deshalb, um nicht verantwortlich sein zu wollen für zeitliche Verzögerungen und evtl. daraus entstehende Terminüberschreitungen für Zuschussanträge. Für die Leistungsphasen ab 5 habe er aber nach wie vor Interesse signalisiert!“ Die erste Information wurde in der Darstellung gegenüber dem Rat weggelassen.

 

Offene Fragen aus dem derzeitigen Sachstand:

  • Wie geht der Chef der Verwaltung mit dem Geschehenen um?
  •  Wie bewertet der Rat die manipulative Information von Halb- und Unwahrheiten der Verwaltung gegenüber den gewählten Ratsvertretern im vorliegenden Fall?
  • Wer haftet für finanzielle Schäden aus „fehlerhaften“ Verwaltungsinformationen?

 

Die FWG/FBL Fraktion stellt abschließend fest:

  • Die ehrenamtlichen Ratsvertreter sind auf eine transparente, neutrale und objektiv unterrichtende Verwaltung bei ihren Entscheidungsfindungsprozessen angewiesen.
  • Der vorliegende Fall hat einen faden Beigeschmack und grenzt an Vertrauensmissbrauch!
  • Die Kontrollfunktion des Rates wird so ausgehebelt.

Wenn sich die Informationsstrategie der Verwaltung in der Zukunft nicht ändert, sorgt dies sicherlich für ein wachsendes Misstrauensklima im Verhältnis der Ratsvertreter gegenüber der Verwaltung und schwächt die Wächterfunktion der gewählten Ratsmitglieder in den Augen der auf sie vertrauenden Bürger.

 

Nach diesem Vorfall ist eine umfassende Erklärung seitens des Chefs der Verwaltung mehr als gefordert.