FWG/FBL Braubach-Loreley

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FWG-FBL beantragt die Landtagswahl in der VG Loreley ausschliesslich als Briefwahl durchzuführen

Antwort des Landeswahlleiters

Im Dezember 2020 hat der rheinland-pfälzische Landtag das Landeswahlgesetz so geändert, dass diese Wahlen in Notsituationen bis auf Stimmbezirksebene ausschließlich als Briefwahl durchgeführt werden können.

Die FWG-FBL Fraktion sah die Voraussetzungen für einen solchen Antrag erfüllt und beantragte, dass die VG Loreley diesen Antrag bei ihrem Kreiswahlleiter für die Stimmbezirke der VG-Loreley stellt.

Der Antrag wurde auf der VG-Ratssitzung, am Donnerstag, den 21.01.2021 in Dachsenhausen mit überwältigender Mehrheit angenommen. Der Kreiswahlleiter stellte den Antrag beim Landeswahlleiter, mittlerweile liegt die Antwort vor: dem Antrag ist nicht entsprochen worden.

Aus unserer Sicht ist das enttäuschend, da mit Erscheinen der englischen Mutation durchaus die Infektionszahlen bis März wieder steigen können. Zudem ist mit einem Ausbreiten der südafrikanischen Variante auch eine Lockerung wie im letzten Sommer bedroht.

Mit jedem Tag, den das Virus nicht besiegt ist, ergibt sich zudem die Gefahr neuer Mutationen.

Wir müssen also jetzt die maximalen Maßnahmen zur Bekämpfung des Virus erbringen.

Jede Maßnahme, die ein Ausbreiten begünstigt, sollte unterbleiben. Dazu gehören auch verzichtbare Begegnungen im Wahlbüro, auch wenn diese strengen Hygienemaßnahmen unterliegen.

Unterbleiben sie nicht, könnte sich das negativ auf das Erreichen der gestern in der Runde der Ministerpräsidentinnen und –präsidenten und der  Kanzlerin als Grenze für weitere Lockerungen festgelegten Inzidenz von 35 auswirken und damit automatisch den Lockdown verlängern, mit den entsprechenden Auswirkungen auf die Zukunft unserer Gesellschaft.

Aus unserer Sicht wären damit die volkswirtschaftlichen Auswirkungen einer Präsenzwahl nicht mehr verhältnismäßig.

Natürlich kann man sagen, dass der Fehler bei der Festlegung des Wahltermines gemacht wurde. Wir fragen uns aber, wann dieses Gesetz zur ausschliesslichen Briefwahl, sonst jemals angewendet werden könnte, wenn nicht in dieser Pandemie.

Wir hoffen, dass der Landeswahlleiter ab jetzt von sich aus die Lage bewertet und das ihm zur Verfügung stehende Werkzeug der ausschliesslichen Briefwahl verantwortungsvoll zur Pandemiebekämpfung und Verkürzung des Lockdowns einsetzt.