Dass der Zustand des Rathauses ein Sanierungsfall war, war bereits vor der Fusion in den Verbandsgemeindegremien und Innenministerium bekannt. Damals wurde ja auch schon ein entsprechender Förderungsantrag gestellt. Nunmehr liegt ein Schreiben der zuständigen Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) vor, das den Einbau eines Fahrstuhles als zwingende Auflage zum Erhalt einer Förderungen durch das Land festschreibt.
Der Presse konnte man ja bereits den Inhalt des Haushaltsgenehmigungsschreibens entnehmen, das der neuen VG Loreley einen katastrophalen Zustand attestierte und vorschrieb nur noch dringende, unabweisbare und unaufschiebbare Investitionen zu tätigen. Für arme Verbandsgemeinden sind die gesetzlichen Vorgaben des Landes nicht mehr erfüllbar, hier ist dringend eine Entbürokratisierung erforderlich, um den Kommunen einen Weg aus der Schuldenspirale zu ermöglichen.
Wir appellieren an die Landesregierung hier dringend die gesetzlichen Vorgaben zu reduzieren!
Die Freien wollen die Barrierefreiheit nicht an einem Gesetzestext festmachen, sondern haben darüber hinaus Vorschläge gemacht, wie mobil eingeschränkte Mitbürgerinnen und Mitbürger angemessen die Dienstleistungen der Daseinsvorsorge, die von der Verbandsgemeinde angeboten werden, erreichen können:
Die Freien bedauern es, dass dem Ausbau der „Aufsuchenden Verwaltung“ wenig Hoffnung auf eine Förderung durch das Land geschenkt wird. Für einen Bruchteil der Kosten eines Aufzuges lässt sich eine dazu notwendige Grundausstattung bereitstellen. Durch die besondere Situation und Lage der Verbandsgemeinde, würden auf diese Weise viel mehr Menschen erreicht, da z.B. in den Höhengemeinden derzeit nicht überall ein ausreichender ÖPNV besteht, um überhaupt die mobil eingeschränkten Mitbürgerinnen und Mitbürger nach Braubach oder Sankt Goarshausen zu bringen. Zudem wäre dies auch eine Unterstützung für die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister der Städte und Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde.
Die Freien Wähler und Bürger sind für eine maßvolle energetische Sanierung. Die Kosten der Maßnahmen einer KfW förderungsfähigen energetischen Sanierung sind immens. Die Energieeffizienz-Studie des Schweizer Prognos Institutes deutet generelle Zweifel an der Wirtschaftlichkeit solcher Sanierungen an. Auch wenn die Kreditbedingungen bei Förderung durch die KfW günstiger sind als beim Land, sind dies doch Kredite, die von den nachfolgenden Generationen geschultert werden müssen. Klimaschutz und Vorbildfunktion sind wichtige Ziele, sie sollten aber nicht aus Schulden finanziert werden. Die Anforderungen an eine Förderfähigkeit sind nur für reiche Kommunen finanzierbar, auch hier ist Deregulierung geboten!
Was jetzt beschlossen wurde, beinhaltet den ursprünglichen Antrag und verzichtet auf den Aufzug und Kunst am Bau und stellt eine barrierefreie Erreichbarkeit des Erdgeschosses mit Bürgerbüro her.